Stiften

So können Sie sich einbringen

Stiften
Unsere Projekte finanzieren wir vor allem aus den Erträgen unseres Stiftungskapitals. Der weitere Aufbau des Stiftungsvermögens durch Zustiftungen gewährleistet die Kontinuität unserer Arbeit. Erhöhen Sie als Zustifter das Stiftungsvermögen. Ihre Zustiftung bleibt für alle Zeiten erhalten, da der sogenannte Kapitalstock nicht angetastet werden darf. Das Vermögen wird in Ihrem Sinne verwaltet, die Erträge werden satzungsgemäß in Projekte investiert.

Spenden
Wenn Sie möchten, dass Ihr Geld zeitnah für einen bestimmten Zweck eingesetzt werden soll, ist eine Spende an die Bürgerstiftung möglich.

Anlassspende
Möchten Sie anstelle von Geschenken zu Geburtstagen, Firmenveranstaltungen oder Ähnlichem lieber etwas Gutes tun? Bitten Sie Ihre Gäste, für die Bürgerstiftung Westenholz zu spenden. Auch projektbezogene Spenden sind möglich. Wir beraten Sie gern!

Zeit spenden
Möchten Sie sich aktiv bei der Bürgerstiftung Westenholz einbringen und sich so für die Menschen in unserem Dorf einsetzen? Wir freuen uns auf Sie!

Fondsgründung
Liegt Ihnen ein bestimmter Lebensbereich besonders am Herzen? Dann könnte die Gründung eines Fonds für Sie die richtige Möglichkeit sein. Dabei definieren Sie vertraglich die zentralen Zwecke, zu Gunsten derer das Fondsvermögen investiert werden soll. Ihr Fonds wird dann als gesondertes Fondsvermögen innerhalb des Stiftungskapitals geführt.

Vererben
Wenn Sie, auch über Ihren Tod hinaus, Menschen helfen wollen; wenn Sie neben Ihren Angehörigen zusätzlich Menschen bedenken möchten, die Hilfe brauchen, dann können Sie die Bürgerstiftung Westenholz in Ihrem Testament als Erbin, Teilerbin oder Vermächtnisnehmerin für einen bestimmen Betrag oder Vermögenswert einsetzen. Diese Zuwendungen sind immer erbschaftssteuerfrei.

Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und beraten Sie gern!